DIGITALPAKT SCHULE
Digitale Umgebung für sicheres Lernen im Schulnetzwerk
DigitalPakt Schule:
Was soll erreicht werden? Wie viel Geld steht bereit? Wann und wie können Fördermittel beantragt werden?
Das Bundesbildungsministerium beantwortet häufig gestellte Fragen rund um die digitale Ausstattung der Schulen.
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM DIGITALPAKT SCHULE ...
Die nötigen digitalen Kompetenzen sollen in der Schule vermittelt werden. Das erfordert eine bessere Ausstattung der Schulen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder dieses Ziel erreichen.

Umsetzung in den Ländern
Der DigitalPakt Schule ist eine Investitionshilfe des Bundes. Für die administrative Umsetzung sind ausschließlich die Bundesländer zuständig. In den Förderrichtlinien der Länder sind alle Schritte der Umsetzung des DigitalPakts in dem jeweiligen Bundesland festgelegt: Vom Antragsverfahren über die Auszahlung des Geldes bis hin zur Abrechnung der Maßnahmen.
Wer stellt Anträge?
Antragsteller im DigitalPakt sind Schulträger. Das kann ein öffentlicher Träger, also eine Kommune (Stadt, Landkreis oder Gemeinde) oder ein freier Träger (z.B. Verein, Religionsgemeinschaft) sein. Der Schulträger klärt mit seinen Schulen die Bedarfe, sammelt die technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte seiner Schulen und formuliert daraus einen Antrag über konkrete Fördermaßnahmen Dann reicht der Schulträger diesen Antrag in seinem Bundesland ein.
Wer prüft und bewilligt die Anträge?
Die zuständige Landesbehörde oder eine von ihr benannte Stelle prüft diesen Antrag. Bei der Prüfung des Antrages sieht die benannte Stelle, wie viel Geld, also wie viele Mittel der Schulträger für die Umsetzung der beantragten Maßnahme benötigt.
Wenn die benannte Stelle den Antrag bewilligt hat, werden die entsprechenden Mittel in Höhe der Anträge von der Verwaltung im insgesamt zur Verfügung stehenden Budget „gebunden“. Das bedeutet, dass sie von der Verwaltung des Landes nicht mehr anders verplant oder ausgegeben werden dürfen. Bei diesen gebundenen Mitteln spricht man von „eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen“.
Wann fließt Geld?
Damit ist aber noch keine Ausgabe, also kein Mittelabfluss verbunden. Dieser erfolgt erst, wenn auch „Geld fließt“: Wenn die Schulträger die Rechnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen (z.B. die Ausstattung mit WLAN) an ihren Schulen bezahlt haben, reichen sie diese Rechnungen beim Land ein. Diese Stelle ruft die Mittel beim Bund ab und zahlt die vom Schulträger verausgabte Summe an die Schulträger aus. Erst dann fließen also die Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes ab.
Was bedeuten „Mittelabfluss“ und „eingegangene rechtliche Verpflichtungen“?
Im DigitalPakt kann das Geld erst abgerufen werden, wenn Rechnungen bezahlt wurden – dies ist in Artikel 104c des Grundgesetzes zu Finanzhilfen des Bundes an die Länder klar geregelt. Vor diesem Hintergrund werden auch die Berichte verständlich, die zweimal jährlich dem Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt werden müssen:
Der Mittelabfluss beschreibt die Höhe der Mittel, die das jeweilige Land aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur abgerufen hat. Die Angabe ist „kumulativ“, das bedeutet, es werden sämtliche Abrufe seit Start des DigitalPakts Schule erfasst. Die Summe des Mittelabflusses wird sich also kontinuierlich erhöhen und sich über die Laufzeit des Förderprogramms hinweg bis 2024 auf 100 % der Summe des DigitalPakts annähern.
Die Höhe der eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen zeigt an, wie hoch das Investitionsvolumen der Projekte ist, die sich in der Umsetzung oder unmittelbar vor Beginn der Umsetzung befinden. Die Höhe der eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen ist also auch ein Indikator für Mittelabflüsse in der Zukunft.
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Digitalisierung prägt unsere Lebenswelt. Die nötigen digitalen Kompetenzen sollen in der Schule vermittelt werden. Das erfordert eine bessere Ausstattung der Schulen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder dieses Ziel erreichen.

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Im DigitalPakt Schule bewilligen die Länder Anträge der Schulträger und kontrollieren die Durchführung der Vorhaben. Das BMBF verwaltet die Mittel im Sondervermögen Digitale Infrastruktur und gewährleistet die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung.

Konzepterstellung
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Schulträger erhalten hier Informationen über die Regelungen im DigitalPakt zu verschiedenen Einzelheiten der Antragstellung.

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Für den Unterricht mit digitalen Werkzeugen werden neue Unterrichtskonzepte und passende Inhalte benötigt. Für Schulen gibt es neben kommerziellen Angeboten auch frei verfügbare Alternativen.

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Zur zeitgemäßen digitalen Ausstattung einer Schule gehört auch die breitbandige Internet-Anbindung. Viele Schulen haben nur einen moderat leistungsfähigen DSL-Anschluss. Für die digitale Mediennutzung und für IT-Services ist das nicht zukunftsfähig.

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Unterricht mit digitalen Werkzeugen benötigt dafür qualifizierte Lehrer. Eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung ist eine Antragsvoraussetzung im DigitalPakt. Bei der Ausbildung von Lehrkräften sehen sich Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung.
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